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Schnupperticket für Bus und Bahn

Klimaticket

Nutzungsbedingungen

Schnupperticket für den öffentlichen Verkehr

(VOR KlimaTicket MetropolRegion)

 

Das VOR KlimaTicket MetropolRegion ist eine Jahresstreckenkarte des Verkehrsverbund Ost Region (VOR), die von den GemeindebürgerInnen der Gemeinde Alberndorf im Pulkautal im Gemeindeamt kostenlos entliehen werden kann.

 

1. Die Fahrkartengeltung 

Mit dem VOR KlimaTicket MetropolRegion können alle öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und Bahn) in Niederösterreich, Wien und Burgenland kostenfrei genutzt werden. Das VOR KlimaTicket MetropolRegion gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. In der Gemeinde Alberndorf i. P. stehen zwei VOR KlimaTickets MetropolRegion als Schnuppertickets zur Verfügung. 

 

2. Wer ist ausleihberechtigt? 

Die Fahrkarten können von allen in der Gemeinde Alberndorf i: P. mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen gratis ausgeliehen werden. Die Gratisentlehnung ist pro Person für 1 Ticket beschränkt und kann für 1 Tag pro Monat bzw. 2 Wochenenden pro Jahr (Ticketjahr) ausgeliehen werden um möglichst vielen GemeindebürgerInnen dieses Service zu ermöglichen!

 

3. Der Ausleihvorgang 

Die Fahrkarte kann im Gemeindeamt der Gemeinde Alberndorf i. P. persönlich oder per Mail unter gemeinde@alberndorf-pulkautal.at reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Fahrkarten werden dann im Gemeindeamt Alberndorf i. P. im vereinbarten Zeitraum abgeholt. Die Abholung ist NUR PERSÖNLICH möglich bzw. bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten. Das Klimaticket kann zu folgenden Zeiten geholt werden: 

 

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: vormittags (bitte läuten, da kein Parteienverkehr)

 

Die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt! Bei der Entlehnung der Fahrkarte werden die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert und die Übergabe des Tickets mit einer Unterschrift bestätigt. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist unbedingt erforderlich und die abholende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die abholende Person haftet bei Verlust des Tickets! 

Die Rückgabe kann entweder während der Öffnungszeiten im Gemeindeamt oder außerhalb der Öffnungszeiten mittels Einwurf der Fahrkarte in den weißen Postkasten des Gemeindeamts (Hauptstraße 97, 2054 Alberndorf i. P., neben dem Eingang) getätigt werden. Die Rückgabe hat bis spätestens 07:30 Uhr am Folgetag zu erfolgen. Wird das Ticket nicht im Gemeindepostkasten vorgefunden, haftet die abholende Person. Die Gratisentlehnung gilt pro Person für ein Ticket für 1 Tag pro Monat bzw. 2 Wochenenden pro Jahr. Die Gemeinde Alberndorf i. P. behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen und ohne Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.

 

4. Welche Tage können wann/wie/für wie lange gebucht werden? 

Fällt der gewünschte Entlehnungstag auf einen Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag, so kann das Ticket für den jeweiligen Tag ausgeliehen werden und das Kontingent pro Monat ist verbraucht. 

Fällt der gewünschte Entlehnungstag auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag muss das Ticket bereits am Freitag während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes der Gemeinde Alberndorf i. P. abgeholt werden. Das Ticket kann dann für 3 Tage genutzt werden. Eine Entlehnung am Wochenende ist jedoch nur 2 Mal pro Jahr möglich. Das Monatskontingent ist dann ebenfalls aufgebraucht. 

Fällt der gewünschte Entlehnungstag auf einen Feiertag, muss das Ticket bereits am letztmöglichen Werktag während der Öffnungszeiten entliehen werden. Das Monatskontingent wird auch hier verbraucht und der Entlehnungstag ist im Kalender am letzten Werktag vor dem Feiertag einzutragen. Das Ticket kann dann bis zum Feiertag genutzt werden. 

 

5. Was ist, wenn…? 

Wenn ein/e Nutzer/in das VOR KlimaTicket MetropolRegion nicht mehr zurückbringt, sind die Wiederbeschaffungskosten des Tickets der Gemeinde Alberndorf i. P. in voller Höhe (derzeit € 860,00 für 1 Jahr) zu ersetzen. 

Wird die Fahrkarte verloren oder wird sie einem gestohlen, sind auch in diesen Fällen die Wiederbeschaffungskosten des Tickets der Gemeinde Alberndorf i. P. in voller Höhe (derzeit € 860,00) zu ersetzen, da für Schnuppertickets keine Ersatzkarten von VOR ausgestellt werden und somit wieder völlig neue Karten bestellt werden müssen! 

Kann eine reservierte Karte nicht in Anspruch genommen werden, so ist unverzüglich im Gemeindeamt (Tel. 02944/2333) zu stornieren. Im Fall einer unentschuldigten Nichtabholung behält sich die Gemeinde vor, den/die Nutzer/in für 3 Monate zu sperren. 

Wird die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie steht dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), so wird der/die Fahrkarten-Nutzer/in für 3 Monate von der Entlehnung gesperrt. 

Reserviert – aber keine Fahrkarte da: Für Entlehnende, denen aus diesen Gründen kein VOR KlimaTicket MetropolRegion bereitgestellt werden kann, wird von der Gemeinde die Reservierung auf einen anderen verfügbaren Tag eingetragen und das Monatskontingent der Entlehnungstage wird um den nicht genutzten Tag nicht reduziert. Einen Kostenersatz für eine Fahrkarte gibt es nicht und kann auch nicht von der Gemeinde verlangt werden. 

 


Die Gemeinde Alberndorf im Pulkautal behält sich das Recht vor, die Verleihbedingungen zu jeder Zeit anzupassen und zu verändern!

Nutzungsbedingungen_Schnupperticket_Alberndorf.pdf herunterladen (0.14 MB)

Nutzungsberechtigung_Schnupperticket.pdf herunterladen (0.11 MB)

18.04.2024

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